Software HOMANT Asia für die Zulassung asiatischer Arzneimittel ohne Indikation aufgrund einer Meldung (Meldeverfahren)

neue Version verfügbar

01.07.2023

Die Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung (KPAV; SR 812.212.24) sieht für asiatische Arzneimittel ohne Indikation eine Zulassung aufgrund einer Meldung nach Artikel 31 vor. Gemäss Artikel 41 KPAV sind die Einzelmeldungen in der von Swissmedic vorgegebenen Form einzureichen. Swissmedic sieht hierfür die elektronische Form vor und hat zu diesem Zweck die Software HOMANT Asia entwickelt.

Die Software HOMANT Asia sowie die Stammdaten wurden aufgrund der periodischen Revision der Anhänge 9 und 10 KPAV (Liste der Standardwerke und Liste TAS) aktualisiert.

Auf der Swissmedic Homepage steht eine neue Version der Software HOMANT Asia als Update kostenlos zum Download zur Verfügung. Link zum Download und weiteren Informationen unter: